Frage von Monika F. • 04.03.2017

Antwort ausstehend von Ulrike Alex SPD
(...) Hier lebende Ausländer aus EU-Staaten haben bereits das Wahlrecht, wie auch umgekehrt deutsche Staatsbürger/innen, die in anderen EU-Staaten leben, dort auf kommunaler Ebene das Wahlrecht besitzen. Die Forderung, das aktive und passive Wahlrecht auch auf hier lebende Nicht-EU-Ausländer auszudehnen, fand sich bereits im Wahlprogramm der hessischen SPD zur letzten Landtagswahl. Ich unterstütze diese Forderung und teile Ihre diesbezüglichen Bedenken ausdrücklich nicht. (...)
Sehr geehrte Frau Kamari,
vielen Dank für Ihre Frage vom 3. März 2017, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.