Frage von Reinhold K. • 10.07.2025

Antwort von Günter Rudolph SPD • 15.07.2025
Eine Änderung ist allerdings nur möglich, wenn sich die 16 Bundesländer darauf verständigen.
Eine Änderung ist allerdings nur möglich, wenn sich die 16 Bundesländer darauf verständigen.
Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.