Frage von Reinhold K. • 10.07.2025

Antwort ausstehend von R. Alexander Lorz CDU
Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.