Antwort 01.07.2026 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Ja, ich unterstütze die Forderung, das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte als wesentliche Grundlage zu nutzen, um ein AfD-Verbotsverfahren ohne weitere Verzögerung voranzutreiben
Bereits im Januar hat die Hamburgische Bürgerschaft auf Initiative der Regierungsfraktionen beschlossen, den Senat aufzufordern, sich auf Bundesebene für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen