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(...) das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren nicht für zulässig erklärt, insofern hat sich die Frage erübrigt. Es gab allerdings zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Überlegungen in die Richtung in der Ihre Fragen abzielten. (...)
(...) das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren nicht für zulässig erklärt, insofern hat sich die Frage erübrigt. Es gab allerdings zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Überlegungen in die Richtung in der Ihre Fragen abzielten. (...)
(...) das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren nicht für zulässig erklärt, insofern hat sich die Frage erübrigt. Es gab allerdings zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Überlegungen in die Richtung in der Ihre Fragen abzielten. (...)

(...) Dieses werden wir erstmal auswerten. Sollte das Volksbegehren ganz oder teilweise zugelassen werden, wird es irgendwann im Winter das Volksbegehren geben. Eine öffentlich wahrnehmbare Gegenposition wird in solchen Fällen regelhaft aber erst zum Volksentscheid formuliert und verbreitet werden (so war es jedenfalls bei den bisherigen Verfahren). (...)