Frage von Angelika G. • 29.01.2025

Antwort ausstehend von Birgit Weinsteiger-Tauer FREIE WÄHLER
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist kein Rechtsanspruch auf Unterbringung in einem Frauengefängnis verbunden
Ich setze mich für die Rechte von Transmenschen und die Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes ein, um die freie und selbstbestimmte Entscheidung über das eigene Geschlecht zu stärken.
Das SBGG stellt keine neue Missbrauchsgefahr dar, sondern bleibt eine menschenrechtliche Notwendigkeit
Kapital sollte nicht stärker besteuert werden, da es oft schon durch Arbeit versteuert wurde. Eine Vermögenssteuer könnte Mittelstand und Unternehmen belasten.