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Viele Einwegplastikprodukte sind seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik".
Pflegemangel und Überlastungsfolgen bei professionell Pflegenden werden per Rotationsmodell reguliert:
Für eine detaillierte Antwort zum Thema, würde ich Sie gern an unseren umweltpolitischen Sprecher der AfD im Bundestag, Herrn Karsten Hilse (Karsten.Hilse((a))bundestag.de), verweisen.