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Portrait von Thomas Oppermann
Antwort 02.09.2005 von Thomas Oppermann SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

hier meine Antworten auf Ihre Fragen:

1. wenn er völkerrechtswidrig ist, ganz sicher

2. Ja

3.a) nein

b) es wäre sinnvoll, wenn - wie der BT nach dem GG-auch das EU-Parlament zustimmen müßte.