Frage von Doris L. • 06.10.2025

Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU
Für eine Neuauszählung sehe ich erstmal keine Notwendigkeit. Gern könne wir das in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Wenn es begründete Zweifel an einem Wahlergebnis gibt, dann sollten diese ausgeräumt werden.
Die Wahlprüfung erfolgt nach GG Art. 41 durch den Bundestag. Ich stimme der Beschlussempfehlung zu; es gibt keine Grundlage für eine Neuauszählung.
Den wiederholt von der Partei BSW erhobenen Vorwurf, der Wahlprüfungsausschuss arbeite zu langsam oder würde Verfahren verschleppen, weisen wir entschieden zurück.