Im Falle der AfD halte ich es trotzdem für notwendig, dass wir im Bundestag den Antrag auf Überprüfung nach Artikel 21 Abs. 2 GG beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
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Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch bewerte ich die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens für juristisch nicht gesichert gegeben und politisch kontraproduktiv.

Ja ich werde mich dafür einsetzen und einem Verbotsverfahren auch zustimmen.


Klar ist aber auch, dass die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an ein Parteiverbot stellt, ungleich höher sind als die Anforderungen an die jetzt durch den Verfassungsschutz beantwortete Frage. Schließlich geht es hier um zwei unterschiedliche Dinge.

Dafür ist es viel zu früh. Erstens müsste das Gutachten im Volltext vorliegen und sehr sorgfältig ausgewertet werden. Dann müsste die amtierende Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern eine gemeinsame Entscheidung nach Abwägung aller Möglichkeiten und Risiken treffen.