Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
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Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 11.11.2024 von Thorsten Frei CDU
Dazu kann ich Ihnen aktuell keine belastbare Aussage geben, da wir noch immer an unserem Konzept für die Rente feilen
Antwort 16.01.2025 von Serap Güler CDU
Es ging mir gerade nicht darum, einzelne Abgeordnete bloßzustellen oder zu verspotten.
Antwort 27.11.2024 von Christoph Schmid SPD
Olaf Scholz ist Kanzlerkandidat der SPD, er hat in schwierigen Zeit unser Land sicher geführt und gemeinsam wurde viel erreicht. Umfragen sind Momentaufnahmen.
Antwort 11.11.2024 von Thorsten Frei CDU
Natürlich ist diese Möglichkeit im Grundgesetz vorgesehen. Allerdings würde dieses Verfahren eine eigene, stabile Mehrheit zur Wahl von Friedrich Merz erfordern, was ich angesichts der gegenwärtigen Sitzverteilung im aktuellen Bundestag genauso wenig sehe wie Abweichler bei SPD und Grünen.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU