Frage von Ulli S. • 01.10.2021

Antwort ausstehend von Marco Wanderwitz CDU
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in der derzeitigen Form nicht geeignet, um Straftaten im Netz effektiv zu verfolgen und gleichzeitig den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang zu gewährleisten.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in der derzeitigen Form nicht geeignet, um Straftaten im Netz effektiv zu verfolgen und gleichzeitig den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang zu gewährleisten.