Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort 16.10.2014 von Frank-Walter Steinmeier SPD

(...) Der Untersuchungsausschuss ist somit ein eigens durch die Volksvertretung, den Deutschen Bundestag, zur Klärung von Fragen zu dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex eingerichtetes Gremium. Da Herr Steinmeier nicht Mitglied des Untersuchungssauschusses ist, obliegt es also den gewählten Vertretern über ihre inhaltliche Arbeit Auskunft zu geben. Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Bundestag einen schriftlichen Bericht (§ 33 PUAG). (...)

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort 16.10.2014 von Frank-Walter Steinmeier SPD

(...) Das Privileg des Parlaments auf Information leitet sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) ab. So sind laut § 12 die Beratungen und Beschlussfassungen des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich (Abs.1), der Untersuchungsausschuss kann aber über Art und Umfang von Mitteilungen an die Öffentlichkeit selbst entscheiden (Abs.2). Auch über die Beweiserhebung, also z.B. die Ladung von Zeugen, entscheidet der Untersuchungsausschuss selbst (§ 17 PUAG). (...)

Frage von Anna Maria W. • 13.10.2014
Frage an Matthias Lietz von Anna Maria W.
Portrait von Matthias Lietz
Antwort 25.11.2014 von Matthias Lietz CDU

(...) Die TTIP soll ein neues Zeitalter der wirtschaftlichen Verflechtung über den Atlantik hinweg einläuten. (...) Die Bundesregierung sehe grundsätzlich keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und zu Investor-StaatSchiedsverfahren (ISDS) in das Abkommen, da amerikanische Investoren in der EU sowie EU-Investoren in den USA hinreichenden Schutz vor nationalen Gerichten haben. (...)