Antwort 30.03.2010 von Wolfgang Schäuble CDU
(...) Dieser Vorwegabzug wird über die Vorsorgepauschale auch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Die Günstigerprüfung ist im Lohnsteuerverfahren 2010 insbesondere aus Vereinfachungsgründen nicht mehr enthalten; sie würde ohnehin in der großen Mehrzahl der Fälle leer laufen. In der Einkommensteuerveranlagung 2010 gilt die Günstigerprüfung nach wie vor. (...)