Antwort 14.08.2009 von Johannes Kahrs SPD
(...) Bei der Meldepflicht von Funktionen in Vereinen und Organisationen bin ich bislang davon ausgegangen, dass das nur auf ausgeübte Ämter, wie der Vorsitz in einem Verein oder das Amt des Schatzmeisters, oder Funktionen für die man entlohnt wird, zutrifft. Auf diesen Fehler, den ich ausdrücklich bedauere, bin ich von der Verwaltung des Deutschen Bundestages hingewiesen worden und habe ihn umgehend korrigiert. (...)