(...) Deshalb arbeiten wir ja an einer internationalen Finanzaufsicht. Das Ziel ist es, aus dieser Krise zu lernen und dafür zu sorgen, dass ein solcher bankenspezifischer Kollaps in Zukunft nicht mehr passieren kann. (...)
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(...) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest soviel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf (Existenzminimum). Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Höhe des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums einzuschätzen, wobei dieses den im Sozialhilferecht festgelegten Mindestbedarf nicht unterschreiten darf. (...)
(...) Der Ruf nach einem Mehr an Regulierung sollte aber nicht unbedacht erfolgen. Vielmehr bedürfen alle neuen Regelungen einer Abwägung, und es zeigt sich, dass eine blinde Überregulierung der falsche Ansatz ist. (...)
(...) Den Kommunen fällt eine Schlüsselrolle für Investitionen und Arbeitsplätze zu. Mehr als die Hälfte aller öffentlichen Investitionen werden von den Kommunen getätigt. Wir wissen, dass in den Kommunen ein riesiger Investitionsbedarf in Schulen, Kitas, Sportstätten, Straßen und Wasserversorgung und -entsorgung besteht. (...)
(...) Das haben wir bei der Verbesserung des Arbeitslosengeld I und der Übernahme der Mindestlohnidee durch andere Parteien gesehen. Nur eine starke Linke im Bundestag verhindert, dass die Milliarden für die Banken allein von den Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und den Rentnerinnen und Rentnern bezahlt werden. (...)