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Sie haben diese und ähnliche Fragen ebenfalls meinem Kollegen Benjamin Raschke gestellt. Für die Beantwortung Ihrer Frage möchte ich deshalb auf seine ausführlichen Antworten dazu verweisen.
Es gab rechtliche Änderungen aufgrund von EU-Recht. Es bleibt allerdings bei Einzelfallentscheidungen.
Eine der letzten Änderungen, welche im Plenum eine Mehrheit, u.a. mit den Koalitionspartnern aus SPD und CDU, fand, sind die Änderungen zum Brandenburgischen Hochschulgesetz. Bezugnehmend auf Tierversuche ist im Gesetz verankert, dass es ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium gibt und Tierversuche soweit wie möglich in der Lehre und Forschung zu reduzieren sind.