
Meiner Zustimmung als Landtagsabgeordnete des Landes Brandenburg bedurfte es bei der zweiten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht, da es auf Bundesebene verabschiedet wurde.
Meiner Zustimmung als Landtagsabgeordnete des Landes Brandenburg bedurfte es bei der zweiten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht, da es auf Bundesebene verabschiedet wurde.
(...) Eine Pflicht zur Impfung befürworte ich wie im Falle der Masern dann, wenn diese zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen in unserer Gesellschaft und vor allem der Kinder elementar ist. (...)
Ich bin jedoch gegen eine „Klassifizierung“ von Bürgerinnen und Bürgern, welche den Status „geimpft“ oder „ nicht geimpft“ tragen. Dies führt nach meiner Überzeugung zu Verwerfungen im gesellschaftlichen Leben – „guter Bürger, nicht so guter Bürger, verantwortungsvoll oder nicht so verantwortungsvoll.
(...) Wir müssen dafür sorgen, dass auch die Menschen geschützt werden können, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, auch wenn sie es gerne würden. (...)
(...) Den Immunitätsausweis lehne ich ab, da er meines Erachtens einen grundfalschen Anreiz schafft, sich zu infizieren. (...)