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(...) herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Der Winterdienst für Radfahrende auf den entsprechenden Radwegen wird durch das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) geregelt. Eine gesonderte Aufführung der Radwege in den Ausführungsvorschriften bedarf es daher nicht, dasieBestandteile der in dem Streuplan aufgeführten Straßen sind und die durchzuführenden Maßnahmen auch auf die auf den Fahrbahnen verlaufenden Radstreifen zutreffen. (...)

(...) herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Der Winterdienst für Radfahrende auf den entsprechenden Radwegen wird durch das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) geregelt. Eine gesonderte Aufführung der Radwege in den Ausführungsvorschriften bedarf es daher nicht, dasieBestandteile der in dem Streuplan aufgeführten Straßen sind und die durchzuführenden Maßnahmen auch auf die auf den Fahrbahnen verlaufenden Radstreifen zutreffen. (...)

(...) herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Der Winterdienst für Radfahrende auf den entsprechenden Radwegen wird durch das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) geregelt. Eine gesonderte Aufführung der Radwege in den Ausführungsvorschriften bedarf es daher nicht, dasieBestandteile der in dem Streuplan aufgeführten Straßen sind und die durchzuführenden Maßnahmen auch auf die auf den Fahrbahnen verlaufenden Radstreifen zutreffen. (...)

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