Antwort 29.09.2023 von Peter Scharf   Volt
Das liegt an der Besonderheit des bayerischen Wahlsystems, weil die Direktkandidaten automatisch Teil der Landesliste sind
Das liegt an der Besonderheit des bayerischen Wahlsystems, weil die Direktkandidaten automatisch Teil der Landesliste sind
Ja, da auch das Grundgesetz gleiche Rechte und Pflichten für alle vorsieht.

Das Nordische Modell hat einen sehr guten Ansatz, Priorität sollte die gezielte Unterstützung der Betroffenen haben zum Ausstieg und Alternativenfindung.