Frage von Clarissa G. • 30.09.2025

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Ich gehe davon aus, dass die Umsetzung voran schreitet. In Bezug auf die Zeitschiene für die parlamentarische Behandlung des Gesetzesentwurfs durch den Bundestag, empfehle ich Ihnen eine Nachfrage direkt beim Bundesinnenministerium.