Antwort 24.03.2026 von Joachim Herrmann CSU
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind für diese Regelungen nicht zuständig und daher leider nicht die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind für diese Regelungen nicht zuständig und daher leider nicht die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen
Bayern legt traditionell großen Wert auf das bewährte Staatsexamenssystem und die Qualitätssicherung durch klar strukturierte Studiengänge
Rund 40% des Haushalts fließen in die Personalkosten - ein maßvoller Konsolidierungsbeitrag des öffentlichen Dienstes ist daher unvermeidbar.

Als Mitglied des Bayerischen Landtags habe ich leider keine direkte Möglichkeit, in diesen Beschluss einzugreifen oder ihn zu beanstanden, da die Honorarfestsetzung im Bundesrecht (SGB V) verankert ist. Ich habe Ihre Nachricht jedoch an meinen MdB Hans Koller weitergeleitet.