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(...) Zum Hintergrund: Eine Gruppe von ca. 15 bis 20 Versammlungsteilnehmern einer Anti-PEGIDA-Demonstration am 5. März 2015 in Nürnberg wurden von Beamten eines Unterstützungskommandos (USK) der Polizei im Zwischengeschoss der Nürnberger U-Bahnstation „Weißer Turm“ zum Zweck der Feststellung ihrer Personalien an- und festgehalten. (...)


(...) Danach sind an den stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist; am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Das bedeutet, dass nicht von einem generellen „Musikverbot“ an den stillen Tagen gesprochen werden kann; vielmehr ist an stillen Tagen in der Regel in den Lokalen Lounge-Musik im selben Umfang wie an den übrigen Tagen zulässig. (...)
