Antwort 28.08.2014 von Winfried Bausback CSU
(...) Was die von Ihnen angesprochenen Ersatzfreiheitsstrafen betrifft: Bei der Bemessung der Höhe einer Geldstrafe wird den Einkommensverhältnissen Rechnung getragen. Ein Verurteilter, der keine Arbeit und kein Einkommen hat, muss nur sehr geringe Geldstrafen bezahlen, die er zudem in Raten ab-bezahlen kann. (...)