Bitte beachten Sie, dass die Regelung keine Erstattung von Heiz-öl-kosten, wie von Ihnen angedeutet, vorsieht. Eine solche Förderung ist mir zu meinem Bedauern auch nicht bekannt.
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Ich halte das Thema für sehr wichtig. Ich habe daher vor wenigen Monaten einen Abgeordnetenbrief an den Landesgesundheitsminister verfasst. Darin habe ich mich nach dem aktuellen Stand der Maßnahmen in Baden-Württemberg erkundigt und für weiteres Engagement geworben
Die Erkenntnis, dass hier Handlungsbedarf besteht, manifestiert sich sukzessive auch bei politischen Akteuren. Mittlerweile existiert zumindest ein verstärktes Bewusstsein für dieses Krankheitsbild und die damit verbundenen Herausforderungen. Nicht nur die Möglichkeiten der Diagnostik sondern vor allem auch Therapieansätze müssen weiter erforscht und verbessert werden.
Bundeskanzler Scholz hat bereits zu Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine die richtigen Schlüsse gezogen u. konkrete Maßnahmen zur Zeitenwende eingeleitet.
Die mangelnde Forschung und Versorgung von Long-Covid-Patient*innen ist ein großes Problem, das bei Bündnis 90/Die Grünen und auch innerhalb der Ampelkoalitionspartner*innen auch als solches erkannt wurde. Als eines von ganz wenigen Krankheitsbildern hat es daher auch explizit Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden
Sie können diese Informationen (also Kosten/ Abrechnungen, die ihren Betriebskosten zugrunde liegen) vom Vermieter einfordern. Das ist als Mieterin ihr Recht.