
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir für trans* -, inter* und nonbinäre Menschen Regelungen zur amtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung schaffen, ohne entwürdigende psychologische Zwangsbegutachtung vorauszusetzen.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir für trans* -, inter* und nonbinäre Menschen Regelungen zur amtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung schaffen, ohne entwürdigende psychologische Zwangsbegutachtung vorauszusetzen.
Mir geht es nicht um die Bevorzugung der Radfahrer, sondern um das ausgewogene Miteinander.
Inwieweit medizinische Themen sowie Versorgungs- und Therapieansprüche Teil des Gesetzes werden, ist Gegenstand von laufenden Beratungen
Zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie sich für die Anliegen anderer Menschen einsetzen und dies auch an mich als Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis, in dem Sie wohnen, herantragen.
Fehlverhalten ist bei allen Verkehrsteilnemer:innen anzutreffen. Mit der Trennung des Rad- und Fußverkehrs können Konflikte von vornherein vermieden werden.
Vielleicht haben Sie von der städtischen Aktion „Hamburg gibt Acht!“ gehört, wodurch ein besseres Miteinander entsteht. Besonders zu betonen ist, dass dieses neue Bündnis eine Weiterentwicklung des 2016 geschlossenen Bündnisses für den Radverkehr nun um das wichtige Element „Fußgänger“ ergänzt wurde.