Die Jobcenter sind angehalten, die persönliche Situation der Leistungsberechtigten zu prüfen und passende Unterstützung anzubieten. Ziel ist es, Schutz und Entlastung zu bieten, statt zusätzlichen Druck aufzubauen.
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Für uns als SPD-Fraktion bleibt klar: Jeder Mensch, der hilfsbedürftig ist, bekommt weiterhin Hilfe vom Staat. Das ist nicht nur sozialdemokratisches Grundprinzip, sondern auch im Grundgesetz und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verankert.
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Die Jurist*innen des Wahlprüfungsausschusses prüfen derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleitung.

Ich habe mich bei den Kolleg*innen der SPD-Bezirksfraktion nach dem aktuellen Stand erkundigt. Derzeit werden die Planungen im Bezirksamt fortgeführt. Noch sind hier aber nicht alle Schwierigkeiten ausgeräumt.
Die Planungen im Bezirksamt werden aktuell weiter vorangetrieben. Allerdings sind noch nicht alle Herausforderungen bewältigt.