Unsere Demokratie muss wehrhaft sein und verfassungsfeindliche Parteien bekämpfen können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen. Wir ermöglichen durch das neue Lobbyregister nun auch einen transparenten Einblick in die Finanzierungsstruktur der Interessenvertretungen durch verpflichtende Auflistung der Hauptfinanzierungsquellen.
Meiner Auffassung nach, müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Mandat entsprechend der Realitäten in unserem Land ausüben können.
In den zukünftigen Offenlegungsregeln für Landtagsabgeordnete, die wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden, soll vermerkt sein, in welchen außerparlamentarischen Gremien, Vereinen und Institutionen die Abgeordneten aktiv sind und ob bzw. welche kommunalpolitischen Mandate sie ausüben.
Die Frage nach dem AfD- Verbot ist aus meiner Sicht eine rechtlich nicht einfach zu beantwortende Frage
Ich würde mich in der jetzigen Situation nicht für ein generelles Verbot der AfD Partei einsetzen. Doch ich halte eine Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für notwendig.