Antwort 15.10.2005 von Bernd Reinert CDU
Sehr geehrter Herr Reth,
im wörtlichen Sinne gibt es keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, was Ihnen vermutlich ohnehin bekannt war, aber es gibt durchaus Kontrollinstrumente:
Sehr geehrter Herr Reth,
im wörtlichen Sinne gibt es keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, was Ihnen vermutlich ohnehin bekannt war, aber es gibt durchaus Kontrollinstrumente:
Sehr geehrter Herr Rave,
Sehr geehrter Herr Rave,
Sehr geehrter Herr Gröbig,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "politische Korrektheit".
Guten Tag Herr Strebel,
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der Bewertung dieses Sachverhalts.