(...) Die Kammern übernehmen wichtige und weitereichende Funktionen und Aufgaben -- wie etwa die Beratung bei Existenzgründungen oder auch Fort- und Ausbildung. Daneben fungiert sie als Repräsentant der Wirtschaft gegenüber der Politik in wirtschaftspolitischen, aber auch regionalspezifischen Belangen.Das spricht nicht per se gegen eine Reform des Kammerwesens, und auch die Kammern selbst haben sich diesen Fragen gegenüber immer wieder offen gezeigt und sich um Reformen bemüht. Ziel muss jedenfalls der Abbau unnötiger Bürokratie, eine möglichst geringe Beitragsbelastung der Mitgliedsunternehmen und vor allem Wachstums- und Beschäftigungsimpulse sein. (...)
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(...) Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass ich mich nach bestem Wissen und Gewissen für die Senkung des Gesamt-CO2-Austosses in Deutschland einsetze. Ich arbeite nicht mit gefälschten Zahlen und versuche stetig, im Rahmen meiner Möglichkeiten, innovative und nachhaltige Konzepte zur Reduzierung des CO2-Ausstosses zu identifizieren und in die politischen Prozesse einzuspeisen. (...)
(...) Es gibt zudem in manchen außereuropäischen Ländern für die VBL keine Möglichkeit zu Unrecht gezahlte Betriebsrente zurückzufordern. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn jemand verstirbt und dies der VBL erst Monate später im Zuge der einmal jährlich vorzulegenden Lebendbescheinigung bekannt wird. (...)
(...) in der Frage der Telekommunikationsüberwachung bewegt sich die Rechtspolitik grundsätzlich in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite haben wir den Grundrechtsschutz der Bürger. Auf der anderen Seite muss der Staat in der Lage sein, Straftaten effektiv zu verfolgen. (...)
(...) Das Thema Fremdrentengesetz (FRG) und Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall sorgt nicht nur bei Ihnen weiterhin für Verärgerung. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil, wie ich bereits andernorts ausgeführt habe, die rückwirkende Neuregelung der Anwartschaften der Übersiedler einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt. (...)
(...) Es wird weiterhin nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat, die Inhalte der Gespräche werden nicht aufgezeichnet. Darüber hinaus müssen Betroffene nachträglich über die durchgeführte Überwachung unterrichtet werden, so dass eine gerichtliche Nachprüfung möglich ist. Damit wird dem Grundrechtsschutz hinreichend Rechnung getragen. (...)