(...) Das Kabinett der Landesregierung hat hierzu einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, dem zugestimmt wurde. Damit würde die Landesregierung Wort halten und Beamte wären nicht von der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst abgekoppelt. Ich denke, dass dies in Ihrem Sinne ist. (...)
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(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Entschließungsantrag ist ein konkreter Handlungsauftrag an die Landesregierung. Was die Umsetzung angeht, so ist das wohl kaum in wenigen Wochen zu leisten. (...)

(...) Kinder brauchen verlässliche Partner, nämlich liebevolle Eltern, die sich um sie kümmern, und Eltern brauchen eine verlässliche Politik, die sie effektiv unterstützt. Deshalb setzen wir uns von der AUF-Partei für ein echtes Erziehungsgehalt ein, das wie jedes Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist und versteuert werden muss. Damit besteht echte Wahlfreiheit für die Eltern, ob sie ihr Kind selber betreuen oder in eine Krippe geben und lieber ihrem Beruf nachgehen. (...)

(...) Schreiende widerwillige Kinder ermüden die Eltern sehr, lassen sie Babys unbedacht allein, kann sehr schnell Unheil passieren. Ich befürworte ein Erziehungsgehalt, mit dem auch Rentenansprüche aufgebaut werden. Seine Höhe sollte nicht vom bisherigen Einkommen abhängen, sondern vom zeitlichen Aufwand der Erziehung. (...)
(...) März 2011. Die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Landtagsfraktionen von SPD, Grünen und der Fraktion Die Linke haben die Beratungen des Haushaltsgesetzgebers für einen Landeshaushalt für das Jahr 2011 bewusst in Hast und Eile durchgezogen und haben hierbei vorsätzlich Wege gewählt, Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Opposition auszuschließen. Gleichwohl hat die CDU-Landtagsfraktion zu den Haushaltsberatungen ein Eckpunktepapier für die Finanzen des Landes vorgelegt, welches eine Neuverschuldung unter die zulässige Regelgrenze von 3,78 Milliarden Euro geführt hätte. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe den Eindruck, dass ich Ihnen meine Position zum Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern nicht verständlich machen konnte: Auch ich begrüße es, wenn sich Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, darauf einigen, die Sorge für ihr Kind gemeinsam auszuüben und gemeinsam Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Wenn Eltern sich für diese Möglichkeit entscheiden, können sie problemlos beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen. (...)