(...) Meinen Erkenntnissen nach ist der von Ihnen beklagte Fall bzw. die Nachfrage, weshalb beim Bemessungszeitraum mit 365 Tagen und bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes mit 360 Tagen gerechnet wird, bereits Gegenstand von Prozessen vor verschiedenen Sozialgerichten gewesen. Auch das Bundessozialgericht hat hierzu am 6.5.2009 ein Urteil gefällt (Az: B 11 AL 7/08 R) und dieses Verfahren bestätigt (siehe Randnummer 19). (...)
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(...) nach Rücksprache mit der zuständigen Referentin der LINKEN Bundestagsfraktion empfehle ich Ihnen, den Klageweg zu beschreiten. Wenn Sie mir eine Mail senden an halina.wawzyniak@bundestag.de würde ich Ihnen gerne sowohl eine diesbezügliche Erklärung aus einem Ratgeber zum SGB III sowie ein Urteil des Bundessozialgerichtes übermitteln. (...)
(...) Eine kurze Anmerkung zum Hintergrund der ALG I-Berechnung: Die von Ihnen angesprochene Regelung ist nicht „von den Politikern so beschlossen“ worden - es handelt sich um eine von der damaligen rot-grünen Bundesregierung initiierte Regelung. Im Zuge der „Hartz“-Gesetze hatte die Rot-Grüne-Bundesregierung im Jahre 2005 die Leistungsdauer des ALG I an die Dauer der Anwartschaft angeglichen - wobei für die Anwartschafts- und die Leistungsdauer ein kaufmännisches Jahr zu Grunde gelegt worden ist. Einfach ausgedrückt: Wer innerhalb der „Rahmenfrist“ 360 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, erwirbt einen Anspruch auf ALG I - für eine Dauer von ebenfalls 360 Tagen. (...)
(...) die offiziellen Daten zur Arbeitslosigkeit finden Sie für Bund, Länder und Kreise auf den Statistikseiten der Bundesagentur für Arbeit, ungeschönte Statistiken zu Erwerbslosigkeit veröffentlichen wir monatlich unter www.linksfraktion.de oder auch auf meiner Webseite, aktuell dazu http://www.katja-kipping.de/de/article/672.aus-der-statistik-gefallen-erwerbslose-fehlen.html ). Eine Auswahl für April 2011 aus unserem Angebot finden Sie anhängend. (...)
(...) Eine Auflösung der NATO zeichnet sich derzeit politisch nicht ab. Aus meiner Sicht muss es deshalb jetzt darum gehen die NATO als transatlantisches Bündnis auf ihren Kernauftrag zu beschränken und die kollektive Sicherheit in den Mittelpunkt stellen. Dabei soll sie sich nicht gegen andere richten, sondern sich auf gute Nachbarschaft und Abrüstung konzentrieren. (...)
(...) das Bundesministerium des Innern hat Ende April aufgrund der krisenhaften Entwicklung in Syrien zwischen den Innenministerien des Bundes und der Länder durchgeführten Konsultationsverfahrens mitgeteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorläufig bis zur Klärung der Vorkommnisse in Syrien davon absieht, Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien zu treffen und den Ländern geraten, vorläufig von Abschiebungen abzusehen. (...)