(...) Drittens habe ich geschrieben, dass auch ein hochrangiger Politiker ein Recht darauf hat, Angelegenheiten nicht öffentlich zu machen, wenn sie sein Amt nicht berühren. Sie scheinen zu mutmaßen (und unterlegen dies ja auch mit der Einschränkung „möglicherweise“) , dass irgendwo im Verhalten des damaligen Ministerpräsidenten eine unzulässige Vermischung vorgelegen hat. (...)
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(...) In Ihrem konkreten Falle empfehle ich Ihnen, sich ggf. die Eingliederungsvereinbarung anzuschauen. Wenn Sie mit dem Inhalt leben und diese unterzeichnen können, können Sie den entsprechenden Weg gehen. (...)
Sehr geehrter Herr Lungwitz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Januar 2012.
Ich habe es an unseren Justiziar, den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Neskovic mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.
(...) mit Ihrer Frage spielen Sie offensichtlich auf ein Urteil des OLG Koblenz an. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich ohne Kenntnis der Aktenlage keine Bewertung dazu abgeben kann. (...)
(...) 2) Die vertraglichen Beziehungen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer richten sich nach geltendem Zivilrecht. Dies gilt für Politiker wie für alle anderen. (...)
(...) Nicht die zu verhandelnden Fälle und auch nicht die Urteile sind gleich - aber für uns alle gelten dieselben Gesetze und Maßstäbe. Dies ist der zentrale Unterschied einer unabhängigen Justiz in der Bundesrepublik im Gegensatz zu der von Ihnen beschriebenen Nazijustiz im Dritten Reich. Aus dem was ich in Ihrer Frage erkennen kann ist nichts gegenteiliges ersichtlich. (...)