Antwort 18.09.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Grundsätzlich kann ich Sie zum Vorgehen bei der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) über den Steuerbescheid durch das Finanzamt lediglich auf klare Festlegungen aufmerksam machen, die in einer Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums nachzulesen sind.
