Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Es ist legitim und notwendig, im Rahmen unserer demokratischen Möglichkeiten das Wirken einer Partei in Hinblick auf ihr möglicherweise verfassungswidriges Agieren zu beobachten und dabei auch ein Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. Nichtsdestotrotz gilt: Mit einem Verbotsverfahren, bei dem nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann, worden wir unserer Demokratie einen Bärendienst erweisen und der verfassungswidrig agierenden Partei sogar einen vermeintlich positiven Anstrich verpassen.
Es ist notwendig das Wirken der AfD in Hinblick auf ihr verfassungswidriges Agieren zu beobachten.
Es ist Aufgabe aller demokratischen Parteien, die Wähler in Deutschland wieder zu überzeugen und von der AfD zurückzugewinnen.
Ein Parteiverbotsverfahren halte ich nicht für das geeignete Mittel im Umgang mit der AfD.
Was die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht betrifft, so ist hier die bundespolitische Ebene zuständig