Antwort 18.09.2005 von Ulrike Gauderer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Flessner,
für Grundgesetzänderungen braucht man einen Zweidrittelmehrheit und für die Änderung einfacher Gesetze wie das Bundeswahlgesetz nicht.
Für Volksabstimmungen muss offensichtlich noch weiter geworben werden.
