
Antwort ausstehend von Axel Gonder Die Linke


Sehr geehrter Herr Drees
Hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages von 8.000 Euro ist zu beachten, dass danach eine Besteuerung mit einem auf 12% ermäßigten Eingangssteuersatz einsetzt.
Sehr geehrter Herr Duerr,
besten Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Martens,