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Jörg Drechsel
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Frage von Jürgen J. •

Frage an Jörg Drechsel von Jürgen J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Jörg Drechsel ,

Sicher machen auch Sie sich Gedanken wie denn Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB XII von den Regelsatzanteilen die Strom und Gaskosten für die warm Wasser Zubereitung begleichen können.

Bei denen deren Warmwasserversorgung ebenfalls in der "Singlepauschale" von 20,74€ (West) einhalten ist, schwindet oft schnell das Vertrauen in die Mandatsträger, wenn diese sich der Problematik nicht bewusst sind oder z.B. noch nicht mal die Mühe gemacht haben, die eigenen Abrechnungen mindestes im Vorfeld der Wahl sich genauer anzuschauen.

Wie Sie wissen ist der Regelsatz des Alg II eine Berechnung von 1998 und die Energiepreise seither bis zu 60% gestiegen sind.

Was können Sie mir und auch anderen da für realistische Hoffnungen machen, zumal die Endpreise sicher eher steigen werden?

Mit freundlichem Gruß

J.Jeuter

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Jeuter,

vielen Dank für Ihre informative Anfrage.
Auch ich habe nach Erhalt meiner Stromabrechnung irritiert die Zusatzkosten zur Kenntnis genommen, bin mir also sehr bewusst, dass noch immer Zusatzkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Hoffnung??? Hoffnung ist das Brot der Wählenden. Ich kann nur mitteilen, dass die WASG in diesen Fällen intensiv auf unser Modell des Mindesteinkommen hinarbeitet, mittlerweile haben ja auch schon die "Alt"-Parteien gemerkt, dass dies eine interessante Maßnahme ist.
Weiterhin werde ich mein Ziel weiterverfolgen, dass solche Grundbedürfnisse wie zum Beispiel Wasser, Strom, etc. nicht mehr in der Hand Weniger bleibt um irgendwelchen Aktionären die Taschen zu füllen. Solange die bestehenden Gesetze nicht die tatsächlichen Bedürfnisse (Ihr Hinweis auf das Jahr 1998) befriedigen, brauchen wir Zusatzregelungen die diese unnötigen Härten verhindern. Es kann nicht sein, dass ein Großteil der Bevölkerung zum Beispiel teuere Strompreise bezahlt, die ein Unternehmen als unzumutbar abweist und dementsprechend mit niedrigsten Kosten belohnt wird.

Kurz gesagt: Bis zur Änderung der Sozialgesetzgebung müssen Betroffene realistische Unterstützung erhalten. Und zwar nicht erst nach 25 Anträgen und Lesungen in irgendwelchen Ausschüssen, sondern sofort und RÜCKWIRKEND. Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB XII sind keine Melkkühe, deren man sich je nach Lage bedienen kann. Wer, wie die derzeitigen Regierungen auf Landes- und Bundesebene von "Fordern und Fördern" spricht, muss auch die Grundlage schaffen, dass etwas zum Fordern da ist. Ich hoffe, dass ich ihnen ein wenig meine politische Denkweise näher bringen konnte.

Mit besten Grüßen Jörg Drechsel