Antwort 13.04.2006 von Bernd Reinert CDU
Sehr geehrter Herr Reth,
ich halte - angesichts der Tatsache, dass die Bürgerschaft einstimmig den Senat aufgefordert hatte, zwei Kirchenstaatsverträge abzuschließen - die Expertenbenennung für angemessen.
Schöne Ostertage!