(...) Die Sozialhilfeträger haben das berechtigte Interesse der Allgemeinheit zu beachten, wonach wer leistungsfähig ist, auch zahlen soll. Natürlich teile ich Ihre Auffassung, dass dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein sollte und auch ein Sozialhilfeträger die gütliche Einigung dem Gerichtsverfahren vorziehen sollte. Nicht zuletzt da es einem Sozialhilfeträger - im Gegensatz zu vielen Bürgerinnen und Bürgern - möglich ist, über mehrere Instanzen zu prozessieren. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Diese Diskussionen führen wir gerne. Was aber nicht akzeptabel ist, sind Ausgrenzungen, Diskriminierungen und Diffamierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, sozialer Zugehörigkeit, Religion, Sexualität und Hautfarbe. Ebenso kein Tabu ist es, offene und transparente Kriterien aufzustellen, welche Menschen als Arbeitskräfte und Spezialisten das Land braucht und sie umwerben sollte. (...)
(...) Und zu guter Letzt: Ich bekenne mich voll und ganz zum Demonstrationsrecht und diskutiere auch gerne mit Andersdenkenden - erst am Donnerstag war ich in der Werkstatt 3, eingeladen vom Rosa-Luxemburg-Bildungsforum. Aber das, was ich etwa neulich in der Innenstadt erlebt habe, hat nicht mit Demonstrationsrecht zu tun, sondern mit pubertärer Gewaltbereitschaft. (...)
(...) Februar 2008 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology in Deutschland weiterhin beobachten darf. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Scientology nach wie vor Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. Dass Scientology sich als eine Kirche oder Religionsgemeinschaft versteht, spielt für diese Entscheidung keine Rolle. (...)
Sehr geehrter Herr Mutscher,
(...) Um diese Rente als Vollrente zu erhalten, ist es notwendig, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird oder künftig nicht mehr als 345.00 EUR monatlich hinzuverdient werden. Werden die 345.00 EUR überschritten, kann die Rente als Teilrente gezahlt werden. (...)