(...) Diese werden allerdings nicht immer treffend in den Gesamtzusammenhang eingeordnet und enthalten nicht belegte Mutmaßungen. Der Bewertungsteil der Studie umfasst Handlungsempfehlungen zu den Bereichen Gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage, Maßnahmen zur OK-Bekämpfung, Kohärenz internationaler SSR-Aktivitäten und Nationale Interessen und Optionen. Die Handlungsempfehlungen enthalten interessante Anregungen, wie SSR ressortübergreifend besser koordiniert und durchgeführt werden könnte. (...)
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(...) Im Gesetz sind außerdem jetzt die Rechtsfolgen konkretisiert, dieser Vorschlag hat in den Stellungnahmen der im Vorfeld bereits beteiligten Länder und Verbände breite Zustimmung gefunden. Die Gerichte können künftig stärker als bisher von den verschiedenen, unter der Schwelle der Sorgerechtsentziehung stehenden Instrumenten Gebrauch machen. Das Gesetz zählt in diesem Zusammenhang beispielhaft das an die Eltern gerichtete Gebot auf, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. (...)
(...) Nun zur Neuregelung des §1666 BGB, die der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 24. (...) Ziel der Novellierung ist es, bessere Möglichkeiten für ein rechtzeitiges Handeln bei einer Kindeswohlgefährdung zu schaffen: Gerichte, Jugendämter, Schulen und Polizei müssen besser zusammenarbeiten, um präventiv auf Kindeswohlgefährdungen reagieren können, bevor es zu einer Katastrophe für das Kind kommt – das haben uns die schrecklichen Ereignisse in jüngster Zeit verdeutlicht. (...)
(...) Deutschland und die EU haben kein Interesse an einer Gefährdung des Friedens in Europa oder irgendwo sonst auf der Welt. Im Gegenteil: Ziel nicht nur der Sozialdemokratie ist es nach wie vor, den Frieden in Europa und der Welt zu fördern. (...)
(...) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf verweisen, dass der europäische Verfassungsvertrag von allen 25 Mitgliedsstaaten nach den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert werden muss, jeder der 25 Staaten kann somit die Ratifizierung blockieren. Ein europaweites Referendum ist im europäischen Recht nicht vorgesehen, das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht für Fragen der europäischen Integration keine Volksabstimmungen vor. Nach Artikel 23 und 79 GG entscheiden Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit über Annahme oder Ablehnung des EU-Verfassungsvertrages. (...)