(...) Dass bei der Wahl zum Deutschen Bundestag "alle vier Jahre über den Vertrag von Lissabon abgestimmt" wird, habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass der 2005 gewählte Bundestag den Vertrag von Lissabon ratifiziert hat, nicht das Europäische Parlament. Damit hat er eine für Deutschland gültige Entscheidung getroffen. (...)
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(...) Neben dem Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz und der rechtsgültigen Brenn-Verordnung in Niedersachsen ist es Angelegenheit der Gemeinde, ob sie einen oder mehrere Brenntage zur Verfügung stellen oder darauf verzichtet. (...)
(...) Wenn man Änderungen der Rechtsstellung von Vätern nicht ehelicher Kinder wünscht, müssen solche grundlegenden Änderungen im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Die Spielräume auf europäischer Ebene sind dabei allerdings begrenzt, denn Familienrecht liegt zurzeit noch in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, so dass wir Mitglieder des Europäischen Parlaments keine Gesetzgebung dazu in Gang setzen können. (...)
(...) Es ist selbstverständlich legitim, sich zu fragen, ob eine Restlaufzeitverlängerung dazu beitragen kann, eine mögliche Energielücke in der Zukunft kurzfristig zu schließen. Mögliche Risiken dieser Technologie - insbesondere die ungelöste Frage nach sicheren Endlagerplätzen für den Atommüll - sollten wir aber nicht aus den Augen verlieren. (...)