Frage von Birgitta G. • 10.12.2007

Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 11.12.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Reiser,
(...) die Nutzung der so genannten 58er-Regelung verwehrt Ihnen selbstverständlich nicht die Rückkehr ins Berufsleben. Sie können jederzeit wieder erwerbstätig werden, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. (...)
Sehr geehrte Frau Gärtner, sehr geehrter Herr Gärtner,
(...) Etwas anderes müssen wir erreichen: Es muss zukünftig im eigenen Interesse der Heimbetreiber liegen, dass die Pflege in einer guten Qualität erbracht wird. Dafür müssen Anreize gesetzt werden. (...)