(...) Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Für die Inanspruchnahme dieses außergerichtlichen Rechtsbehelfs ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit erforderlich. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. (...)
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(...) Eltern müssen sicher sein können, dass vergleichbare Bildungsstandards gelten und Mobilität möglich ist. Die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Bildungsstandards sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem bald weitere folgen müssen. Ob allerdings eine Zentralisierung der Bildungspolitik bestehende Probleme lösen würde, ist fraglich. (...)
(...) Dass Politiker in Aufsichtsräte von Firmen berufen werden, lehne ich nicht generell ab. Selbstverständlich muss eine solche Nebentätigkeit aber festen Regeln und einer Außenkontrolle unterliegen. (...)
(...) Ein striktes Verbot von Nebentätigkeiten halte ich nicht für sinnvoll, da es durchaus legitime Nebenbeschäftigungen für Abgeordnete gibt. Wichtig aber ist die Transparenz, für die es nun neue Verhaltensregeln gibt. (...)