(...) Das "Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtgesetzes" trat am 1. April 2008 in Kraft und sieht eine Erhöhung der Verfahrensgeschwindigkeit der Sozialgerichte und Landessozialgerichte sowie eine Straffung des sozialgerichtlichen Ablaufs vor. Diese Maßnahmen sind gerade im Sinne der Betroffenen wichtig, da sie den Bedürfnissen dieser nach einem ausgewogenen und schnellen Verfahren entsprechen. (...)
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(...) Die Reform hatte vor allem zwei Ziele vor Augen: die Sozialgerichtsbarkeit nachhaltig zu entlasten und die Verfahrensgeschwindigkeit zu erhöhen, um einen effektiven und bürgerfreundlichen Rechtsschutz zu gewährleisten. Ich bin zuversichtlich, dass die implementierten Änderungen die Verfahren von existentiellen Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürgern effektiv beschleunigen werden. (...)
(...) Das Thema Sozialgerichtsbarkeit habe ich vor kurzem mit einigen Bundessozialrichtern erläutert. Ich persönlich bin der Auffassung, dass der gebührenfreie Zugang zum Sozialgericht erhalten bleibt. Dafür werbe ich auch. (...)
Sehr geehrte Frau Heimbold,
zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie auf meine Antworten an Herrn Lehmann und Herrn Geiger vom 9. Januar aufmerksam machen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Von Seiten der früheren SPD-geführten Bundesregierung gab es dementsprechend und im Hinblick auf die guten Erfahrungen mit plebiszitären Elementen in vielen Bundesländern bereits erste Vorschläge für Volksbefragungen. Auch in der entsprechenden Bundestagsdebatte in dieser Legislaturperiode, bei der es um die Einführung direkt-demokratischer Elemente auf der Bundesebene ging, haben wir diese Position deutlich gemacht. Bislang sind allerdings alle entsprechenden Initiativen an der CDU/CSU-Fraktion, die für eine Grundgesetzänderung erforderlich ist, gescheitert. (...)
Sehr geehrter Herr Unglert,
ich ergänze meine Antwort vom 15. Januar 2009 wie folgt: