Sehr geehrter Herr Jaschewski,
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(...) eine der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Sicherstellung des Lebensunterhalts, wenn und soweit ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften, insbesondere aus dem zu berücksichtigenden Einkommen aus der Erwerbstätigkeit, sichern kann (§ 1 SGB II). Das gilt auch bei Selbständigkeit. (...)
(...) "ehrabschneidende Behauptungen" habe ich nicht aufgestellt. Im übrigen sind die benannten Artikel selbsterklärend. (...)
(...) in dem von Ihnen geschilderten Fall ist sowohl eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch eine Straftat nach § 44 BDSG denkbar. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass ich auf Ihren konkreten Fall schon mangels Kenntnis genauer Details nicht eingehen kann. (...)