
Antwort 13.08.2011 von Marcel Hirsch Die Freiheit
Sehr geehrte Frau Boehns,

Sehr geehrte Frau Boehns,

Sehr geehrte Frau Csiba,


Sehr geehrte Frau Behrendt,

Hallo werte Frau Behrendt!
1) Diese Frage nach Bundesgesetzen gehört nur bedingt zu einer Landeswahl.