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Sehr geehrte Frau Saure,
in dieser Frage sollten Sie sich bitte an meinen Kollegen Heinz Paula wenden. Er ist Tierschutzbeauftragter unserer Fraktion.
Beste Grüße
Andrea Nahles
(...) Schon danach und nach dem Tierschutzgesetz Tierschutzgesetz ist das Quälen von Tierenvon erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden grundsätzlich verboten und unter Strafe gestellt. Tierquälereien, die bei sexuellen Handlungen mit Tieren verursacht werden können, fallen schon unter dieses Verbot. (...)
(...) Ihren sorgenvollen, von vielfältiger persönlicher Erfahrung in Ihrer ehrenamtlichen Arbeit getragenen Mahnruf nehme ich sehr ernst, und ich weiß, dass ich damit nicht allein stehe. Meiner Kenntnis nach bereitet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vor, und auch in meiner Fraktion DIE LINKE sind Fachgespräche im Gange, die das Ziel haben, zu gut begründeten Positionen zur Strafbarkeit gewalttätiger sexueller Handlungen mit Tieren zu gelangen. (...)