(...) Nicht zufriedenstellend ist jedoch das BISHER geltende Melderecht (der Länder), welches die Adressabfrage auch zu Werbezwecken ZULÄSST („einfache Melderegisterauskunft“). Zwar hatte ich hierzu nie Bürgerbeschwerden, kritische Anfragen, Proteste o.ä. (...)
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(...) Der ESM-Rettungsschirm ist in der gegebenen Situation also ein sinnvolles Instrument. Aber er ist sicherlich auch ein riskantes Instrument, das im schlechtesten Fall missbraucht werden könnte zur finanziellen Ausplünderung Deutschlands. Es kommt also entscheidend darauf an, wie der ESM genutzt werden wird, und somit maßgeblich auf die Mitwirkung der deutschen Vertreter. (...)
Sehr geehrter Herr Kappus,
(...) Nach jetziger Rechtslage kommt es bei der einfachen Melderegisterauskunft nicht darauf an, wer Auskunft sucht. Das haben wir im neuen Meldegesetz geändert und die Interessenabwägung zugunsten des Betroffenen korrigiert, dass nun bei Auskunft zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels dieser angegeben und ein Widerspruch vom Betroffenen eingetragen werden kann. Das ist mit der umfassenden Interessenabwägung gemeint. (...)