Frage von Erhard J. • 16.06.2023

Antwort von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.06.2023
Die Lieferung von Waffen an die Ukraine gilt nach internationalem Recht nicht als Kriegseintritt.
Die Lieferung von Waffen an die Ukraine gilt nach internationalem Recht nicht als Kriegseintritt.
es gibt klare völkerrechtliche Regelungen, wonach man bei Unterstützungsleistungen zur Abwehr einer völkerrechtswidrigen Aggression keine aktive Konfliktpartei wird.
Danke für Ihre Frage! Nach den offiziellen Angaben der Bundesregierung sind wir keine Kriegspartei.
Es gibt unterschiedliche Definitionen im Völkerrecht über eine Kriegspartei.
Sollte beschlossen werden, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen übertragen wird und u.a. Pensionäre eine Inflationsprämie erhalten, dürfen die Rentner nicht unberücksichtigt bleiben
Direkte Kommunikation bevorzugt