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Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) Daneben gab es schon immer besondere Altersgrenzen für bestimmte Beamtengruppen, z. (...) Es kann also keine Rede davon sein, dass Landespolizisten bis 67 Jahre arbeiten müssen. (...)
(...) Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die Landesregierung im Hinblick auf die finanziellen Folgen für die betroffenen Lehramtsanwärter nunmehr eine insgesamt akzeptable Lösung gefunden hat, mit der sowohl den Belangen der Anwärter als auch der Notwendigkeit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung Rechnung getragen wird. Grund für die Aufhebung war, dass sich die Mangelfachsituation in einigen Schulformen zwischenzeitlich geändert hat und eine Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelung mit Blick auf die mit ihr verbundenen Pensionslasten für das Land NRW daher haushalterisch unverantwortlich wäre. Angesichts der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung und einer geänderten Situation an den Schulen bestand daher ein Handlungsbedarf. (...)
(...) Nicht nur SPD, sondern auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, in der viele Lehrerinnen und Lehrer organisiert sind, fordert, den Mangelfacherlass nicht aufzuheben. Vorsichtig gesagt könnte man dort tatsächlich von einer Beratungsresistenz sprechen. (...)